Arbeitsunfälle

Notfallsprechstunde für Arbeitsunfälle

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall, welcher einen Ausfall oder eine Behandlung von mehr als einer Woche oder eine Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht, müssen Verletzte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Denn nur so können die Kosten der Behandlung über die gesetzliche Unfallversicherung abgerechnet werden.

Der Durchgangsarzt entscheidet nach eingehender Untersuchung, ob die allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt werden kann oder ob wegen Art oder Schwere der Verletzung eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist.

Im Falle eines Arbeitsunfalls können Sie uns jederzeit und ohne Termin innerhalb unserer Sprechstunde aufsuchen.

Wir begleiten Sie ab dem Unfalltag über die weitere Behandlung und ggf. nötige Operationen bis hin zur Rehabilitation (BGSW, EAP, Wiedereingliederung).

Sprechstunde

Unsere D-Arzt-Sprechstunde ist Mo-Fr

8.00 – 18.00 Uhr.

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Regensburgerstrasse 109, 92318 Neumarkt

09181-50901100 oder 50901300

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Video-Sprechstunde